Das nachzitierte Telefax vom 10 März 1994 eines Süddeutschen Schlachtgroßunternehmens an den zuständigen Beamten im Bundeslandwirtschaftsministerium steht am Anfang der rechts- und sachwidrigen Verfolgungskampagne gegen britische Robustrinder und ihrer Halter in der Bundesrepublik Deutschland.
"
- 2 -
Wir sind der Auffassung, daß die
Gefahr
-
daß Menschen von dieser Krankheit
betroffen werden können,
-
daß weite Teile der Bevölkerung in
Furcht vor dieser Krank-
heit den Konsum von Produkten aus der Rinderhaltung, Milch
und Fleisch, einschränken werden und somit den auf Rinder-
haltung angewiesenen Betrieben ungeheurer Schaden zugefügt
wird,
-
daß ähnlich wie in Großbritannien
die Grenzen für den Ex-
port von Produkten aus der Rindviehhaltung und auch für
Zuchtvieh geschlossen werden
wahrhaftig
Grund genug sein muß ohne Verzug die erforderliche Gesetzesgrundlage zu
schaffen, um schnellstmöglich alle BSE-verdächtigen. Tiere, d.h. alle in den
letzten 10 Jahren aus Großbritannien importierten Rinder sowie deren Nachkommen
zu beseitigen.
Es ist uns unverständlich, daß im Falle der Schweinepest, die den Menschen nicht gefährdet, zigtausende von Schweinen beseitigt wurden und zahlreiche Bauern mit dem Ruin konfrontiert wurden, während im Falle dieser grauenvollen Bedrohung des Menschen durch BSE zunächst langwierige wissenschaftliche Untersuchungen abgewartet werden sollen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit durch das Auftreten neuer Krankheitsfälle ad absurdum geführt werden, bevor sie zu Ergebnissen geführt haben.
Sollte
es zutreffen, daß die Verantwortlichem es nicht wagen Maßnahmen zu ergreifen,
weil in diesem Falle nicht Bauern die Betroffenen sind, sondern überwiegend
wohlhabende und einflußreiche Kapitalanleger ?
In der Mehrzahl der Fälle wurden diese Tiere als Spekulationsobjekt
angeschafft und die Besitzer benötigen sie in kaum einem Fall zum
Lebensunterhalt. Die erforderlichen Opfer dieser Herrschaften bzw. die
finanziellen Abgeltungen, die sie beanspruchen, stehen jedenfalls in keiner
Relation zu dem ungeheuren Schaden, der hier für die Gesundheit von Menschen
und das Wohl und Wehe der Landwirtschaft entstehen kann.
Sehr geehrter Herr Dr. Voetz, wir
bitten Sie dringend das Nötige zu veranlassen, daß den fatalen Folgen der
Haltung BSE-verdächtiger Tiere rechtzeitig, d.h, umgehend wirksam vorgebeugt
wird. Nach dem Stand der Dinge kann das unseres Erachtens nur heißen :
sofortige Beseitigung aller aus England
importierten Rinder und ihrer Nachkommen."
Nach Bekanntgabe des sog. 3. BSE-Falles in Deutschland, alle drei Fälle betrafen Rinder, die über mehrere Jahre auf dem rd. 50 ha großen Wiechenhof in der Wedemark *) nördlich von Hannover zusammen gehalten worden waren, entschlossen sich politische und beamtete Amtswalter gegen unbescholtene Robustrinderhalter veterinärpolizeilich vorzugehen !
*) Der Wiechenhof

Obwohl die aus Großbritannien eingeführten Rinder 'in toto' niemals "verdächtige Tiere" (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 TierSG) waren und dieses sachkundigen Amtswaltern auch bewusst war, wurden unter Berufung auf die Verfügungsermächtigung gem. § 79 Abs. 4 TierSG Ende Mai / Anfang Juni 1994 bundesweit, nach vorangegangener Bund-Länderabsprachen, unter dem Deckmantel "Maßnahmen zur Bekämpfung der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie" Maßregelungen gegen Halter britischer Robustrinder erlassen. In der Presseerklärung des Landwirtschaftsministeriums Kiel wird Minister Wiesen hierzu mit der Bemerkung zitiert, es sei:
"... notwendig den deutschen Markt von britischem Rindfleisch abzuschotten ..."
Der heutige Bundeskanzler wurde als damaliger Ministerpräsident von Niedersachsen noch deutlicher in den eigentlichen Gründen zum Erlass von veterinärpolizeilichen Verfügungen gegen die Halter und Züchtrer britischer Robustrinder:
„General-Anzeiger“
Mittwoch, den 15. Juni
1994/Seite 3
"Schröder bricht Lanze für Rinderzüchter
Ini Hannover. Eine Lanze für die niedersächsischen Rinderzüchter hat Ministerpräsident Gerhard Schröder (SPD) gebrochen. Die große Mehrheit der Züchter gehe sehr verantwortlich mit den Tieren um. Angesichts der Diskussionen um den sogenannten Rinderwahnsinn dürfe ihre Arbeit nicht durch Hobbyzüchter in Verruf gebracht werden, die von der Zucht nichts verstünden. „das sind reich gewordene Leute, die meinen, sie müssten sich auch noch auf diesem Feld tummeln“ sagte Schröder am Dienstag anläßlich einer Scheckübergabe der Zuchtrinder-Erzeugergemeinschaft Hannover. Die Rinderzucht hat nach Angaben der Erzeugergemeinschaft für die niedersächsische Landwirtschaft große Bedeutung. Die Bundesrepublik sei weltgrößter Exporteur von Zuchtrindern. Allein 80 Prozent dieser Exporte stammten aus Niedersachsen, sagte Geschäftsführer Otto-Werner Marquardt."
Niedersachsen hatte bereits Ende Mai 1994 ein Schlachtverbot, nicht nur für die Originalimporttiere, sondern darüber hinaus, auch noch für deren direkte Nachkommen (F1) verfügt.
Signifikant für das rigorose Vorgehen deutscher Amtswalter und Beschützer der Massentierhaltung ist der nachfolgend wiedergegebene Bescheid, der gegen einen exponierten (Nur-)Gallowayzüchter erlassen wurde. Die Verfügung richtete sich gegen
" die in Ihrem Bestand vorhandenen Rinder der Rassen Galloway bzw. Scottish Highland "
Betroffen waren eben nur die bestimmte Kreise störenden Rassen Galloway und Highland im allgemeinen. Nicht einmal die Herkunft der Tiere selbst etwa aus England, Deutschland, Canada p.p. kam es den Amtswaltern gar nicht an.


Die Fleischwirtschaft versucht sich sodann mit Hilfe von Politik und Verwaltung in Plakettierungen zu flüchten um das Verbrauchervertrauen in "Deutsche Rinder" wiederzuerlangen. Im August 1994 konzipieren das Ministerium und die Landwirtschaftskammer in Kiel ein "kontrolliertes Herkunftszeichen für schleswig-holsteinisches Rindfleisch". Das Herkunftszeichen soll a.a. nur vergeben werden für Tiere
"- bei denen es keine aus England stammenden Zuchttiere
in der Herde gibt" .
Auch die marktbeherrschende Schlachtwirtschaft tat das ihrige dazu. Alle Großschlachtunternehmen lehnten nicht nur den Ankauf sondern sogar auch nur die Schlachtung von Rindern "englischer Rassen - Galloway und Highland -" ab.

Bei der Norddeutschen Fleischzentrale in Bad Bramstedt galt ein entsprechend gefasster Vorstandbeschluss noch bis zum Herbst 2002 !!!
Einen neuen Höhepunkt der amtlichen Verfolgung erlebten die Halter und Züchter britischer Robustrinderrassen dann nach der Erklärung der britischen Regierung am 20. März 1996 im britischen Unterhaus, dass BSE möglicherweise auf Menschen übertragbar sei. U.a. hatten in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Baden-Württemberg unter spektakulärer Medienbegeleitung schon 1995 Abschlachtaktionen für Galloways und Higland-Cattles gegeben; nun wollten die Chefveterinäre aller Länder den VK-Rindern den Garaus machen und bundesweit wurden Tötungsaktionen oder absolute Verwertungsverbote in Angriff genommen. Rheinland-Pfalz verbietet gar die Schlachtung von sog. F1-Tieren.
Auch berufständisch wird agiert, organisiert und unterminiert. Ein Beispiel bietet der Aufruf des Deutschen Bauernverbandes eine Informationsaktion der Zeitschrift "Vital" zu unterlaufen, an der die Teilnahme der Tierärztin Dr. Köster-Lösche, die der BSE-Entlarverin von Bad Bramstedt Frau Dr. Herbst nahe stand, angekündigt war:

Der Sturm auf die Halter und Züchter von Rindern britischer Rinderrassen brach dann noch viel schlimmer und tosender los, nachdem das Rind "Cindy" am 27.12.1996 bei dem Bauern Mikus angeblich an BSE verendet sein sollte. Es sei daran erinnert, dass die ursprüngliche Diagnose Vitamimangel und Hinrindennekrose lautete, und das Rind nach den Aussagen derer, die das Tier vor seinem Tod gesehen und beobachtet hatten keine typischen BSE-Symptome gehabt hatte. Gleichwohl, die amtlichen Verlautbarungen diagnostizierten BSE !
Alles Material von dem Rind "Cindy", mit Ausnahme der Hirnprobe war von der Veterinärverwaltung restlos vernichtet worden. Über das Vorhandensein von Ohrmarken wurde gestritten, abgelesen hat sie jedenfalls niemand, auch nicht Frau Dr. Bindel, die nach unmittelbarer Zeugenaussage " mit heller Hose und mit kleinen Schuhen", von einer Weihnachtsveranstaltung zu der verendenden "Cindy" gerufen, erschienen war. Die Identifikation des Rindes erfolgte vielmehr durch den Bauern Mikus selbst, und die Ohrnummernangabe anhand des dem Rind von ihm zugeordneten Zuchtpapieres. Einen Metalldocht - der Rest einer Zuchtverbandsmarke, wie sie in den westdeutschen Zuchtverbänden vormals verwandt wurden - soll das Tier noch im Ohr getragen haben. Das Chaos war perfekt. Ein deutscher BSE-Fall war undenkbar !
So wurde dann der Herkunftsbetrieb des Rindes in Mecklenburg-Vorpommern vom bundesbeamteten Veterinären und Staatsanwaltschaft auf den Kopf gestellt und , gottlob, es fanden sich unklare Herdbucheinträge zu dem besagten Rind.
Bundesgesunheitsminister Seehofer forderte alle Rinder "englischer Abstammung" zu keulen, so sollten alle Rinder, die einen englischen Vorfahren hatten - egal ob Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. - "schadlos beseitigt werden. Bundeslandwirtschaftsminister Borchert, wohl interessensorientiert beeinflußt, hielt dagegen und wies schon Ende Januar 1997 auf eine mögliche britische Herkunft von "Cindy" hin und erließ die bekanntermaßen rechtwidrige 1. BSE-Schutz-Eilverordnung. Diese Verordnung, die wegen Formmängeln verwaltungsgerichtlich kassiert wurde, war formal aber ebenso wie deren Nachfolgerin, die 2. BSE-Schutzverordnung, auch inhaltlich rechtswidrig. Minister Borchert sowie den Landesveterinären von Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein waren die inhaltlichen Rechtsmängel der BSE-Schutzverordnungen bereits vor Erlass, nämlich spätestens am 27. Januar 1997 bewußt.
vgl.: www.lvn.parlanet.de/infothek/wahl14/aussch/agrar/niederschrift/1997/14-014_02-97.pdf
BSE
1. Bauernopfer - tausendfacher Tiermord
2. BSE-Ticker !! über 200 !!
3. Niedersachsen überholt Bayern !! -und-
4. Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein noch vor Niedersachsen !!! - und-
5. NRW ??? (fast BSE-frei)
Augen auf beim Fleischeinkauf
II. EU-Bericht zur Rückverfolgbarkeit
Mai 2004
In den Medien verlautet, dass Verbraucherschutzministerin einen Verzicht der BSE-Tests für 24 bis 30-monatige Schlachtrinder erwägt.
Welch späte Einsicht in den Unsinn der von Frau Künast selbst veranlassten Maßnahme?!
Einsicht in das, was Experten schon beim Erlass der Untersuchungspflicht bemerkten:
Solche Test bringen keinerlei Erkenntnisse über das BSE-Geschehen
Die verpflichteten Tierhalter und Schlachter werden mit sinnlosen Kosten und sinnloser Bürokratie konfrontiert
Der Verbraucherschutz wird durch solche Testverpflichtung nicht gefördert sondern vielmehr aufgeweicht, da durch diese Maßnahme einerseits eine Mastintensivierung bei den Tierhaltern angeregt wird [ erreichen des Mastendgewichtes schon vor der Testpflicht ], den Verbrauchern andererseits Sicherheit vorgegaukelt wird das das Fleisch von negativ getesteten Tieren < in Wirklichkeit und in der Regel aber nicht testfähigen Schlachttiere> im Alter zwischen 24 und 30 Monaten weitestgehend unbedenklich verzehrt werden kann.
Januar 2004
Unregelmäßigkeiten
bei HIT- Test-Abgleich
Seit nunmehr drei Jahren besteht die Verpflichtung geschlachtete Rinder die über 24 Monate alt sind und sonst auffällige Rinder (verendete, kranke p.p.) auf BSE testen zu lassen. Erst jetzt fiel es den verantwortlichen Politikern und Amstwaltern ein, die Einhaltung dieser Verpflichtung zu überprüfen.
Wie könnte es anders sein, zahlreiche Unregelmäßigkeiten sind zutage getreten.
Und - natürlich - die Verfehlungen liegen wieder einmal nicht bei den Ministern und ihren Etagengenossen sondern bei den Bauern, den schlachtbetrieben und den Veterinären auf unterster Amtsebene !
So einfach geht das aber nicht Frau Ministerin Künast und Ihre Damen und Herren Landeskollegen !
Wo sind denn die Kontrollen für die Jahre 2001 und 2002 ?
Sie haben versagt indem Sie es unterlassen haben bei Einführung der Testpflicht gleichzeitig ein Kontrollsystem zur Einhaltung der Verpflichtung zu etablieren. Mit der HIT, die Anfang 2001 schon bestand, standen Ihnen alle Möglichkeiten offen, eine permanente und zeitnahe Überprüfung zu vollziehen.
Warum berühmen Sie sich überhöhter Testzahlen ?
Von den allerorten genannten 3.000.000 (3 Mio.) Tests, die Sie sich als eigenen Verdienst zurechnen sind über 1.000.000 (1 Mio.) völlig bedeutungslos, da diese von Tieren genommen wurden, die bei der Schlachtung weniger als 24 Monate alt waren, also gar nicht testfähig und keineswegs testpflichtig waren. Diese über eine Million Tests sind für den vorgenommenen Abgleich ohne jegliche Relevanz.
Für die nun für das Jahr 2003 festgestellten Mängel tragen Frau Ministerin Künast und ihre Kollegen die Verantwortung, denn sie haben es 2001 bei Einführung der Testpflicht unterlassen notwendige und zeitnahe, laufende Kontrollen einzuführen.
Es muss endlich Schluss sein damit, dass für die Fehler und Unfähigkeit auf Ministeriumsebenen dafür die Landwirte, die Schlachtbetriebe und die kleinen Amtsveterinäre ständigen Verdächtigungen und Kriminalisierungen ausgesetzt sowie die Verbraucher verunsichert und in Ängste versetzet werden.
Dezember 2003
Amerika hat seinen - angeblich - ersten BSE-Fall
Natürlich - so wie damals in Deutschland - kam bei der Suche nach den Wurzeln für diesen Fall heraus, dass es sich um ein (wahrscheinlich) aus Kanada importiertes Rind handelte, somit keine Betroffenheit für die USA vorliegt und die USA weiterhin als BSE-frei zu gelten haben - genauso wie damals Deutschland-.
SE-Krankheiten kommen in den USA bspw. bei Nerzen und Elchen natürlich vor. Für den einen BSE-Fall der bei rd. 97.000.000 Rindern und rd. 35.000.000 Schlachtungen bei nur rd. 20.000 BSE-Tests zutage kam, kann seine Ursache - wie damals in Deutschland - natürlich statt im eigenen Land besser anderswo gesucht werden, am besten im (konkurrierenden) Ausland.
Deutschland bald BSE-frei !!! ???
Wurden in
2001 125
2002 106
BSE-Fälle verlautbart, sind es in 2003 dagegen nur 54. !!!???
Wirklich ein Rückgang um rd. 50% ???
Nahezu 80% der verlautbarten BSE-Fälle wurden in Deutschland bei auffälligen, kranken oder gefallenen Tieren festgestellt, daher können gesunkene Schlachtzahlen in 2003 resp. verändertes Schlachtverhalten (schlachten junger Tiere im Alter von unter 730 Tagen) keine Begründung für die veröffentlichten, abrupt rückläufigen BSE-Feststellungen sein !
trau, schau, wem
Wird hier wieder Herrschaftswissen aufgebaut ?
(übrigens Schleswig-Holstein hat nach 12 in 2001 und 14 in 2002 in 2003 nur 1 ??!!)
1. Bauernopfer - tausendfacher Tiermord
Der amtlich durchgeführte tausendfache Rindertod war eine wissentlich rechtswidrige Maßnahme von Politik und Administration.
Der Agrarausschuss des Schleswig-Holsteiner Landtages hat in seiner 14. Sitzung am 13. Februar 1997 das Thema BSE und die dazu erlassene Eilverordnung von Minister Borchert zum Verhandlungsgegenstand gehabt. In dieser Sitzung führte der Landesveterinär des Landes Schleswig-Holstein MR Dr. Eckart Best in Anwesenheit von Minister Hans Wiesen aus, man
In Kenntnis dieser wirklichen, auch vom Bundesverwaltungsgericht betätigten Rechtslage, eben nur mit dem Grund ihrer Herkunft aus Großbritannien oder der Schweiz, also ohne vernünftigen Grund haben Minister Hans Wiesen und sein Chefveterinär, Ministerialrat Dr. Eckhart Best, unzählige Tier in den häufig qualvollen Gift- und Elektrotod geschickt und vielfach Ängste und Nöte bei den Tierbesitzern erzeugt."dürfe die Tötung nicht für alle Rinder mit dem Hinweis anordnen, sie seien seuchenverdächtig, nur weil sie aus Großbritannien importiert worden seien.." (sic) www.lvn.parlanet.de/infothek/wahl14/aussch/agrar/niederschrift/1997/14-014_02-97.pdf
Die Staatsanwaltschaft hat weggeguckt, der Minister bezieht heute Pension und der Chefveterinär ist noch im Amt.
Gleiches gilt auch für die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern Niedersachsen und Bayern, die auch schon vor dem Erlass der nichtigen "Borchert-Tötungsverordnung", wie Dr. Best ausführte, die Rechtswidrigkeit kannten und trotzdem die Tötung tausender in Großbritannien und der Schweiz geborener Rinder ohne vernünftigen Grund anordneten und vollzogen.
Anfang Juni 1994 wurde die Öffentlichkeit durch amtliche Presseerklärungen vor den "Gefahren, die von englischen Rindern in Deutschland" (sic.) ausgingen gewarnt und als Placeboschutz gegen diese 'Putativgefahr' für die Verbraucher amtliche Verfügungen gegen Züchter und Halter von Rindern britischer Robustrassen erlassen. Diese nur politisch veranlassten und sämtlich rechtswidrigen Maßnahmen haben den Verbrauchern nichts genutzt aber den betroffenen Rinderhaltern schweren Schaden zugefügt. Von seriösen Wissenschaftlern, verantwortungsvollen Rinderhaltern und Tierärzten wurden damals vergeblich eingehende Untersuchungen zu den wirklichen BSE-Risiken und Geschehnissen in Deutschland eingefordert. Ein bekannt werden "deutscher BSE-Fälle" wurde von den für die Tiergesundheit und den Verbraucherschutz eigentlich Verantwortlichen bis zum 26. November 2000 vehement verhindert. Nicht amtliche Fürsorge oder Pflichterfüllung sondern nur private Untersuchungen führten im November 2000 zur Aufdeckung des tatsächlichen BSE-Geschehens in Deutschland.
So mag es wirklich ausgesehen haben:
von bis Fälle Schl.-H. verlautbarte BSE-Fälle 26.11.00 31.12.02 238 27 = wöchentlich 2,18 0,25 = monatlich 9,44 1,07 abgeleitete,
03.06.94 31.12.02 975 111 verschleierte BSE-Fälle 737 84 Hinsicht der deutschen Fallzahlen ist zu bedenken, dass bei der Schlachtung eine Regeluntersuchung auf BSE nur bei über zwei Jahre alten Tieren erfolgt. Rinder die konventionell für die Schlachtung erzeugt werden (Mastrinder) kommen üblicherweise in einem Alter von unter 24 Monaten zur Schlachtung, einem Alter (hier gleichzusetzen mit Inkubationszeit), in dem die z.Zt. angewandten Schnelltests mangels Krankheitsfortschritt in dieser Zeitspanne nicht aussagefähig sind. Die seit November 2000 ermittelten BSE-Fallzahlen geben keinen sicheren Anhalt für das tatsächliche Krankheitsgeschehen in unserem Land. Eine erhebliche Verbesserung der Erkenntnisse - auch im Sinne des Verbraucherschutzes - ergäbe sich, wenn geregelt würde, dass Rinder im Alter von unter 30 Monaten nicht geschlachtet werden und somit nur Fleisch von getesteten und testfähigen Tieren in die Nahrungskette kommen dürften.
"Die Fleischwirtschaft drängte in den letzten Wochen darauf, die Altersgrenze für den BSE-Test auf 30 Monate - wie es das EU-Recht vorschreibt - heraufzusetzen" (sic.) schreibt der BDG im Info 5/2002 und liefert seinen Mitgliedern Statistikargumente zur Unterstützung dieser vom Deutschen Bauernverband übernommenen Forderung. Der Bundesfachverband Fleisch e.V. geht noch weiter und fordert: "An die politisch Verantwortlichen appellieren wir, dass endlich ein Verbot der Tests unter 24 Monaten erlassen wird" (sic.). Es sei daran erinnert, dass das jüngste Tier bei dem BSE festgestellt wurde unter 20 Monate alt war und auch bei den deutschen Fällen 2 Tiere registriert sind, die keine 30 Monate alt waren. Wenn auch die Tests keine abschließende Feststellung einer BSE-Freiheit bieten, so stellen sie doch einer erhebliche Sicherheitserhöhung dar und geben wichtige Erkenntnisse zu dem epidemiologischen Geschehen. Forderungen auf Verminderung der Testintensität oder gar auf Verbot von Tests werfen ihr eigenes Licht auf die Postulenten.
3. Niedersachsen überholt Bayern
Obwohl nur etwa halb so viele Rinder wie in Bayern führte in der Zahl der in 2002 verlautbarten positiven BSE-Tests (Stand 4.7.2002; bis jetzt -25.11.2002- hat sich relativ an dieser Entwicklung nichts geändert) bei
von insgesamt 54 Fällen
führt Niedersachsen mit 16 Fällen
vor Bayern mit 15 Fällen
die Liste an.
(es muss daran erinnert werden, dass Niedersachsen das BSE-Land in Deutschland schon bei den sog. Vor-Fällen von 1992 bis 2000 war - die Fälle 1, 2, 3, 4 und 6 standen alle in enger Verbindung mit einer Haltung der betroffenen Tiere über längere Zeit in Niedersachsen < Nrn. 1,2,3 und 6 dazu mit einem und demselben Betrieb in der Wedemark nördlich von Hannover > - - und die angebliche britische Herkunft diser Vor-Fälle-Tiere ist bis heute niemals zweifelsfrei belegt)
4. Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein
noch vor Niedersachsen !!!
Auf die Zahl der in den einzelnen Bundesländern vorhandenen Milchkühe bezogen (diese können als statistisch BSE-relevant herangezogen werden) ergibt sich (Stand p. 25.11.2002) nachstehende Rangfolge für die in 2002 bekannt gewordenen BSE-Fälle:
Rang 1 Rheinland-Pfalz 5 / 129 = 46,51
Rang 2 Schleswig-Holstein 14 / 375 = 37,33
Rang 3 Niedersachsen 27 / 763 = 35,38
von Deutschland 104 / 4.564 = 22,79
Augen auf beim Fleischeinkauf !!
NRW hat bei in etwa mit Schleswig-Holstein vergleichbarem Kuhbestand von rd. 380.000 nur 3 BSE Fälle (S-H 375.000 / 27)
Der dritte und vierte Fall waren gewissermaßen eine Weihnachts- und Sylvesterüberraschung an die dortigen Amtswalter, war doch der zweite und bis zum 24.12.2002 letzte Fall in NRW am 13. Februar 2001 festgestellt. Man konnte ja schon bald glauben, dass NRW das einzige (fast) BSE-freie Flächenland in Deutschland wäre, eine Insel für glückseelige Verbraucher ???
Es bleibt weiter ratsam Meldungen, Kommentare und Zahlen kritisch zu betrachten. "cui bono" ist dann auch gefragt bei der Verlautbarung undifferenzierter Betroffenheit durch das Düsseldorfer Ministerium
Aktuelle BSE-Zahlen in Deutschland finden Sie im Internet unter
http://www.heynkes.de/fallzahl.htm
II. EU-Bericht zur Rückverfolgbarkeit im
Einzelhandel
" Wenn Kontrolleure kontrolliert werden "
oder nochmals :
" Augen auf beim Fleischeinkauf "
Mit Schreiben vom 23.10.2002 informierte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung über die unbefriedigenden Feststellungen des Federal Veterinary Office (FVO) über die in der Zeit vom 17. bis 28.06.02 stattgefundene Kontrolle der Rindfleischetikettierung in Deutschland zur Beurteilung der Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen und rät zu dringenden Verbesserungen ! :
"Es wurde sowohl die fakultative als auch die obligatorische Etikettierung überprüft. Zu diesem Zweck wurden von der FVO 13 Stichproben im Einzelhandel gezogen, deren Rückverfolgbarkeit über alle Vermarktungsstufen hinweg bis zum Tier bzw. der Gruppe von Tieren geprüft werden sollte. Von diesen 13 Stichproben konnten drei Proben überhaupt nicht zurückverfolgt werden, weil sie weder etikettiert waren, noch Lieferscheine hierfür vorlagen. Bei vier Proben bestanden große Lücken in der Rückverfolgbarkeit; Belege waren kaum vorhanden. Lediglich sechs Proben konnten zurückverfolgt werden, aber auch hier war die Dokumentation nicht vollständig. Dies ist insgesamt kein gutes Ergebnis!
Bemängelt wurde in diesem Zusammenhang eine im Einzelhandel vorgefundene „globale Liste", die eine Vielzahl von ES- und EZ-Nummern enthielt, ohne dass der Verbraucher die tatsächlichen Lieferbetriebe oder eine Verbindung zu dem angebotenen Rindfleisch in der Theke erkennen konnte. Selbst eine Nachfrage beim Metzger führte nicht weiter, da Fleisch verschiedener Lieferanten und Tage in der Theke gemischt war. Referenznummern waren überhaupt nicht angegeben.
Der Chefinspekteur der FVO wies darauf hin, dass alle obligatorischen Angaben - wie in Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 gefordert - für den Verbraucher deutlich sichtbar und dem Fleisch eindeutig zugeordnet sein müssen, ohne dass der Verbraucher danach fragen muss.
Besonders großen Wert hat das FVO-Team auch auf die Dokumentation und umfassende Registrierung aller Warenzu- und -abgänge gelegt; durch eine entsprechende Verbindung der Eingangs- und Ausgangsdaten ist die Rückverfolgbarkeit erst nachvollziehbar.
Des Weiteren wurde bemängelt, dass Kalbfleisch sowie gemischtes Hackfleisch - obwohl etikettierungspflichtig - fast nie etikettiert wird. Neben reinem Rinderhackfleisch sind auch Hackfleischmischungen (Rind- und Schweinefleisch) unter Anwendung der zolltariflichen und statistischen Nomenklatur nach dem Bestandteil einzureihen, der ihnen ihren wesentlichen Charakter verleiht. Charakterbestimmend ist in diesen Fällen, was wertmäßig überwiegt. Das hat zur Folge, dass auch bei Hackfleischmischungen mit einem Schweinefleischanteil von weit über 50 % der charakterbestimmende Anteil Rindfleisch ist und dies zur Etikettierungspflicht führt. Nach Auffassung der EU-Kontrolleure hat darüber hinaus eine Etikettierung immer zu erfolgen, wenn das Verhältnis von Rind- und Schweinefleisch beim gemischten Hackfleisch nicht auf dem Etikett angegeben wird.
Bei der Besichtigung eines hackfleischherstellenden Betriebes wurde zudem festgestellt, dass bei der Angabe der Schlachtung mehr als ein Schlachtstaat aufgeführt war, was nicht zulässig ist.
Während der Kontrolle fiel auch ein nicht genehmigtes regionales Qualitätsfleischsprogramm auf, für das noch nicht einmal bei der BLE ein Antrag auf Genehmigung vorlag. In diesem Zusammenhang wurde die Wirksamkeit der Kontrollen durch private Kontrollstellen in Frage gestellt, weil dieser schwerwiegende Verstoß im Rahmen eines Etikettierungssystems festgestellt wurde und trotz Kontrollen durch eine PKS möglich war. Darüber hinaus entsprachen die ausgelobten Angaben noch nicht einmal der Wahrheit; so wurde u.a. als Herkunft eine Region in Nordrhein-Westfalen angegeben, obwohl auch Tiere aus Mecklenburg-Vorpommern stammten.
Kritisiert wurde auch die bei einem anderen System festgestellte unrichtige Verwendung eines regionalen Herkunftsbegriffes. Obwohl das Tier bzw. die Tiere entweder nicht in der Region geboren oder nicht ausschließlich dort gemästet oder aber nicht dort geschlachtet worden waren, war diese Region als Herkunft angegeben. Es wurde von Seiten der Kommission betont, dass nur dann der Herkunftsbegriff verwendet werden dürfe, wenn die Geburt, die ununterbrochene Aufzucht und Mast sowie die Schlachtung in demselben Mitgliedstaat bzw. derselben Region stattgefunden hat. "
III. Förderpreis für Zivilcourage
Das H. G. Creutzfeldt-Institut zu Kiel verleiht den
Förderpreis für Zivilcourage
Das H. G. Creutzfeldt-Institut zu Kiel verleiht in diesem Jahr erstmals den H. G. Creutzfeldt-Förderpreis. Frau Dr. med. vet. Margrit Herbst wurde auf einstimmigen Jury-Beschluss der Förderpreis 2002 zuerkannt. Dieses Auszeichnung des Kieler Institutes würdigt insbesondere das persönliche Engagement von Frau Dr. Herbst und ihre Zivilcourage, entgegen den Anweisungen ihres damaligen Arbeitgebers, bereits 1994 die Öffentlichkeit über von ihr selbst erstmals bei Rindern in Schleswig-Holstein beobachteten BSE-Verdachtsfälle informiert zu haben.
Der Preis ist mit 1.500,00 Euro dotiert und wurde am 17. Oktober 2002 im Steigenberger Hotel Conti-Hansa in Kiel anlässlich einer Festveranstaltung der Preisträgerin überreicht.Herzlichen Glückwunsch von dieser Stelle an Frau Dr. Herbst !
Nachdem Frau Dr. Herbst den Kuhhandel um die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes (gegen Generalquittung zu evtl. Schadensersatzansprüchen) [vgl. auch unter Nr. IV meines Archives] couragiert ausgeschlagen hatte, wurde ihr nun zum zweiten mal von seriöser wissenschaftlicher Seite ( www.creutzfeldt-institut-kiel.de ) eine besondere Anerkennung für ihr unerschrockenes Engagement in Sachen BSE zuteil. Frau Dr. Herbst hatte im November 2001 bereits den "Whistelblower-Preis" durch die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) überreicht überreicht bekommen.
In der Laudatio wurde besonders der Mut von Frau Dr. Herbst herausgestellt unter Zurückstellung ihr drohender persönlicher Nachteile, die Öffentlichkeit über die BSE-Vorkommnisse am Schlachthof in Bad Bramstedt ( http://home.t-online.de/home/koeloe/verdacht.htm ) zu informieren.
Vervollständigung folgt